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30. August 2023

Umstellung auf „i-Kfz Stufe 4“

Bundesweites Softwareupdate ab 1. September auch im Straßenverkehrsamt in Paderborn

Mit dem Projekt „i-Kfz“ digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger können bereits ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, sparen Wartezeiten und Anfahrtswege. In einem nächsten Schritt wird am 1. September „i-Kfz Stufe 4“ eingeführt. Das Besondere an dieser Erweiterung: erstmals können auch juristische Personen, Unternehmen, Versicherer oder Autohäuser nach erfolgter Onlineregistrierung Zulassungsvorgänge in großer Zahl über i-Kfz-Portale abwickeln.
Das dafür erforderliche bundesweite Softwareupdate wird am kommenden Freitag, den 1. September erstmals in den Zulassungsbehörden freigeschaltet. Möglicherweise kann es deshalb auch im Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn im Tagesgeschäft zu Einschränkungen kommen.

Umstellung auf „i-Kfz Stufe 4“  Bundesweites Softwareupdate ab 1. September auch im Straßenverkehrsamt in Paderborn Foto: © ExQuisine - Fotolia.com 
Umstellung auf „i-Kfz Stufe 4“ Bundesweites Softwareupdate ab 1. September auch im Straßenverkehrsamt in Paderborn Foto: © ExQuisine - Fotolia.com
 

Die Zulassungsstelle ist am morgigen, Donnerstag 31.08.2023, 

aufgrund des Updates nur bis 15.30 Uhr geöffnet.

Der Kreis Paderborn bittet um Verständnis.

Aufgrund der Umstellung auf i-Kfz Stufe 4 wird es nachfolgend zu Gebührenanpassungen kommen. Für viele Geschäftsvorfälle, die über i-Kfz Stufe 4 internetbasiert abgewickelt werden, sinken die Gebührensätze.
Für andere Angelegenheiten, die vor Ort geregelt werden müssen, steigen sie. Diese Änderungen sind deutschlandweit einheitlich über die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt.


Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 
 
 

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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