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Medienbeauftragter

© everythingpossible / Fotolia
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Der erfolgreiche Einsatz der neuen Medien im eigenen Unterricht setzt eine Erweiterung technischen und medienpädagogischen Kompetenz und auch die Offenheit für neue Formen in der unterrichtlichen Vermittlung voraus. Für die innerschulische Koordinierungs- und Entwicklungsarbeit sind darüber hinaus moderative Kompetenzen erforderlich. Diese Anforderungen können nicht immer vorausgesetzt, sondern müssen sicherlich in vielen Fällen erweitert werden. Sie werden hier aufgelistet, um das Aufgabenfeld der Medienbeauftragten deutlich zu beschreiben: Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben der Medienbeauftragten.

1. Medienpädagogische Kompetenz

Medienbeauftragte sollen

  • bei der Auswahl und Nutzung von neuen Medien beraten. Für die Empfehlung sind sowohl Kriterien für gute Software zu beachten wie auch die Erkenntnis, nur solche Produkte einzusetzen, die für die inhaltliche Vermittlung im Vergleich zu anderen Medien einen Mehrwert haben oder zur Erarbeitung medienpädagogischer Inhalte dienen können,
  • dazu beitragen, dass die drei Bereiche der Medienbildung berücksichtigt werden und Vorschläge machen können, wie in den verschiedenen Aufgabenbereichen die neuen Medien zur Informationsgewinnung und -bearbeitung, als Kommunikationsmittel und für die Präsentation genutzt werden können,
  • dazu anhalten, dass im Sinne von Medienerziehung die Ergebnisse und das Vorgehen der Medienarbeit reflektiert und so die Inhalte um ethische, soziale und affektive Dimensionen erweitert werden,
  • darauf achten, dass bei der Entwicklung schulspezifischer Konzepte die medienpädagogischen Dimensionen • Medienangebote sinnvoll auswählen und nutzen,
    • eigene Medien gestalten und verbreiten,
    • Mediengestaltungen verstehen und bewerten,
    • Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten,
    • Bedingungen der Medienproduktion und -verbreitung analysierend erfassen und Einfluss auf die Entwicklung
      der Medienlandschaft nehmen
    im Sinne einer Progression im Schulalltag umgesetzt werden.

Im Bereich der Methodik können mit neuen Medien nicht nur traditionelle Unterrichtsformen unterstützt, sondern auch neue Formen des Lernens gefördert werden, in denen Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich und selbständig Wissens- und Handlungskompetenz erlangen. Der Medienbeauftragte soll aufzeigen, wie die neuen Medien die Planung und Umsetzung zunehmend offener Lernsituationen etwa in Form von Stationen- oder Projektarbeit unterstützen. Der Computer wird dabei weniger als Lese- und Präsentationsmaschine, sondern immer mehr als Arbeitsgerät eingesetzt.

Im konkreten Unterricht werden alle drei Handlungsfelder der Medienpädagogik vertreten sein. Deren Gewichtung wird sich stets unterscheiden.

In diesem Zusammenhang soll der Medienbeauftragte darauf hinweisen, dass bei der Planung und beim Einsatz der neuen Medien diese Aufgabenfelder reflektiert werden.

2. Moderative Kompetenz

In Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den mit koordinierenden Aufgaben betreuten Kolleginnen und Kollegen wird die Einrichtung und Leitung einer aktiven Gruppe ein wesentliches Ziel sein. Diese entwickelt die schulinterne Medienarbeit und ihre Evaluation und treibt sie weiter voran.

Dafür braucht der Medienbeauftragte u. a. folgende moderative Kompetenzen bzw. Funktionen:

  • als Moderator für das Medienkonzept der Schule in Zusammenarbeit mit der SL die Kooperation zwischen den Fachkollegen in diesem Bereich fördern,
  • die Koordination der Zusammenarbeit zwischen der SL bzw. den Fachschaften mit Fortbildungsanbietern, Sponsoren, dem Schulträger und ggf. anderen kooperierenden Schulen entwickeln, sichern und evaluieren
  • ausgehend vom sicheren Umgang mit Standardsoftware und ihrer Anwendung in unterrichtlichen Bezügen für den Einsatz der neuen Medien im Kollegium qualifiziert werben können,
  • in Kooperation mit der aktiven Gruppe ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der Didaktik und Methodik der neuen Medien entwickeln und durch schulinterne Fortbildungen Hilfestellungen im Kollegium anbieten,
  • die hierzu notwendige kommunikative Kompetenz muss das strukturierte Aufnehmen von Kollegenwünschen und die Vermittlung von Lösungsvorschlägen auf der Grundlage der Analyse unterrichtlicher Realisierungsprobleme in verständlicher Alltagssprache umfassen.

3. Technische Kompetenz

Pädagogen sind keine Techniker. Dennoch ist es erforderlich, dass die Medienbeauftragten an den Schulen für ihre Aufgaben aktuelle Soft- und Hardwarekenntnisse haben, die sie befähigen,

  • Kolleginnen und Kollegen in die Nutzung des schulischen Netzwerkes einweisen zu können,
  • technische Probleme und Fragen mit Fachleuten zu diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz im schulischen Alltag zu gewährleisten,
  • in Abhängigkeit von der Situation an der jeweiligen Schule, der eingesetzten Technik und den Leistungen des Schulträgers kollegiale Beratung und Hilfestellung anzubieten und einfache technische Überprüfungen durchzuführen.

Anschrift

Kreis Paderborn
- Kreismedienzentrum -
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
Deutschland

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 1344
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