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Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW

In der Bundesrepublik Deutschland sorgen laküber 500 kommunale Medienzentren, Kreis- und Stadtmedienzentren, für eine ortsnahe Unterstützung der Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie der Jugend- und Sozialarbeit beim Einsatz von (Bildungs-) Medien. In den einzelnen Bundesländern haben sich die Leiter/-innen dieser Einrichtungen – sehr häufig Lehrer/-innen im Nebenamt - zu Landesarbeitskreisen (LAK) zusammengeschlossen. Sie wählen aus ihren Reihen ein Leitungsteam mit einem Vorsitzenden. Die meisten Landesarbeitskreise haben eine Satzung, einen Vorstand sowie Wahlperioden, ähnlich wie bei eingetragenen Vereinen. In Nordrhein-Westfalen nennt sich dieser Arbeitskreis: „Landesarbeitskreis Medien der kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen“ – kurz LAK Medien NRW.

Zielsetzung

Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, veranstalten die LAKs gemeinsame Medientagungen, oder sie unterstützen die Landesmedienzentren bei der Ausrichtung übergeordneter Veranstaltungen auf Länderebene. Eine der Zielsetzungen ist die Förderung eines sachgerechten, pädagogisch sinnvollen Einsatzes von Medien im schulischen und außerschulischen Bildungs- und Kulturbereich sowie die Mitwirkung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen, die die notwendigen Rahmenbedingungen für diesen Medieneinsatz sicherstellen. Darüber hinaus pflegen die LAKs den Dialog mit Politikern sowie mit den Schul- und Kultusbehörden, insbesondere wenn es um Standesfragen und Stellungnahmen zu medienrelevanten Sachfragen geht. Manche Bundesländer, so z. B. Baden-Württemberg, haben ein „Bildstellengesetz“, in denen der Status der Leiterinnen und Leiter der Medienzentren festgeschrieben ist. In anderen Bundesländern wird dieser Status immer mal wieder zum Gegenstand kontrovers geführter politischer Diskussionen.

Historischer Abriss

Analog zu den beiden Landschaftsverbänden gab es in Nordrhein-Westfalen bis 2007 neben dem LAK Medien Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) den LAK Medien Westfalen (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).

Im Rahmen des jährlich stattfindenden NRW Forums haben sich diese beiden Landesarbeitskreise am 23. August 2007 in Hilden zum „LAK Medien NRW“ zusammengeschlossen und eine gemeinsame Satzung vereinbart. Mitglieder des „LAK Medien NRW“ können die Leiter/-innen der kommunalen Medienzentren in NRW, die pädagogischen Mitarbeiter/-innen sowie die Medienberater/-innen sein. Durch die Mitgliederversammlung wurde erstmals ein gemeinsamer Vorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand, für die Dauer von drei Jahren neu gewählt.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen findet sich im § 79 SchulG:
„Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. (...)“ 1
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Dieses „Bereitstellen von Lehrmitteln“ - die Medienversorgung also - kann zu einem Teil unmittelbar in der Schule umgesetzt werden. Da einzelne Schulen aber weder finanziell noch personell in der Lage sind, einen umfassenden, fortwährend aktualisierten Medienbestand für die unterschiedlichen Sachgebiete und Jahrgänge selbst vorzuhalten und zu organisieren, wird diese Aufgabe in gewissem Umfang traditionell von den Schulträgern an die Kreise delegiert und im Rahmen der Kreisumlage pauschal finanziert. Die Kreise (und kreisfreien Städte) wiederum setzen diesen Auftrag mit ihren Einrichtungen, den kommunalen Kreis- und Stadtmedienzentren, konkret um.

Es wird allerdings keine präzisere Aussage über Art und Umfang dieser „Medienbereitstellung“ getroffen, ebensowenig zu den Fragen, wieviel oder welches Personal „notwendig“ und wie denn der „allgemeine Stand der Technik und Informationstechnologie“ genau definiert ist. Die Qualität der Medienversorgung ist also nicht detailliert festgelegt und bedarf einer ständigen Diskussion im politischen Raum.

Praktische Umsetzung

Da die Kreise und kreisfreien Städte, insgesamt 53 Gebietskörperschaften in NRW, ihre Medienzentren im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich unterhalten, haben sich im Laufe von Jahrzehnten auf Grund des recht weiten Gestaltungsspielraums relativ unterschiedliche Qualitätsstandards entwickelt. Beständigkeit und Ausmaß des Engagements der gewählten Kommunalpolitiker, der Verwaltung und nicht zuletzt der Leiter/-innen sowie des Personals sind ausschlaggebend für das individuelle Erscheinungsbild. Allerdings spielt die Kooperationsbereitschaft der Lehrer/-innen, die ihre Einrichtungen intensiv nutzen – oder eben auch nicht - eine ebenso wichtige Rolle. Sie können auf sehr vielfältige Art direkt und indirekt Entscheidungen beeinflussen. So ist es bei so zahlreichen Variablen nicht weiter verwunderlich, dass die Medienzentren in NRW eine recht unterschiedliche und facettenreiche Leistungsbandbreite aufweisen.

Das Renommée des Medienzentrums und der dort geleisteten Arbeit spielt dementsprechend eine zentrale Rolle bei der weiteren künftigen Ausgestaltung und der dafür notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen.

Solange die kommunalen Medienzentren (früher: Bildstellen) existieren, befinden sie sich an der Schnittstelle zwischen den sogenannten „äußeren und inneren Schulangelegenheiten“: den kommunalen Sachaufwandsträgern - Gemeinde, Stadt, Kreis - einerseits und dem für Lehrpersonen und Lehrinhalte zuständigen Land auf der anderen Seite. Über eine Personalunion der Funktionen „Leiter/-in des kommunalen Medienzentrums“ und „Medienberater/-in“ werden daher die beiden Bereiche „Kommune“ und „Land“ häufig eng miteinander verzahnt. Es existieren allerdings auch andere erfolgreiche Modelle.

Bereits Anfang der 90-er Jahre forderte der Medienexperte Prof. Dr. Dr. Gerhard E. Ortner, das Land solle sich unmissverständlich zu seiner Verantwortung bekennen, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definieren, „ (...) »wie denn ein Landesbeamter« - also ein Lehrer oder eine Lehrerin - »eine kommunale Dienststelle« - also die Bildstelle bzw. das Medienzentrum - »leiten kann«. 2

Die politische Diskussion um diesen Aufgabenkomplex ist latent und wird in den Kreisen und kreisfreien Städten kontrovers geführt.

Bei der immer rascher zunehmenden Quantität, den enormen Unterschieden in der Qualität und den oft völlig ungeklärten lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen technisch frei zugänglicher Medienangebote ist die Intensivierung und Professionalisierung des Beratungsangebotes in einem vernetzten kommunalen Unterstützungssystem längst zu einer ständigen Herausforderung geworden. Der Wert dieser Beratungen lässt sich nur schwer in Abbildungen und Grafiken darstellen und verlangt nach einer zunehmenden Sachkompetenz aller Mitarbeiter in den Medienzentren.

Im Rahmen der fünfjährigen „e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung“ haben die kommunalen Spitzenverbände - als Vertreter der Schulträger und Träger der Medienzentren - und das Land NRW vereinbart, ihre Anstrengungen zu bündeln, um mit Unterstützung weiterer Partner bis Ende des Jahres 2005 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Lernen mit Medien zum Unterrichtsalltag werden sollte. 3

Selbstverständlich gilt es auch nach Beendigung dieses Projekts, diese Aufgabe, die eine Herausforderung für unsere gesamte Informationsgesellschaft darstellt, dauerhaft gemeinsam zu meistern. Die kommunalen Medienzentren sollten hier ihre Kompetenz mit einbringen (können) und den Kolleginnen und Kollegen vor Ort alle notwendigen Hilfestellungen bieten, die einen sinnvollen Einsatz von Bildungsmedien unterstützen.

Bundesarbeitskreis Medien - BAK Medien

Die Vorsitzenden der LAKs treffen sich im „Bundesarbeitskreis derBAK Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren in Deutschland“, kurz BAK. In engem Kontakt mit der Medienwirtschaft - insbesondere dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) - geht es bei zwei mehrtägigen Tagungen (Frühjahr und Herbst) speziell um Fragen der Medienentwicklung und Medienentwicklungsplanung. In diesem Gremium werden ebenso Erkenntnisse aus dem Medienbereich weitergegeben und diskutiert. Der Austausch von Informationen über technische Entwicklungen, pädagogische Fragestellungen, Finanzierungen usw. runden die Tagungen ab. Der BAK unterhält außerdem intensive Kontakte zu den Parteien, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (kommunale Spitzenverbände) sowie den entsprechenden Ländervertretungen. Bei der Herausgabe von Positionspapieren der genannten Einrichtungen zu Medienfragen wirkt der BAK intensiv mit.

Literatur:

 1. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG), GV. NRW. S. 102, 15. Februar 2005
 2. Ortner, G. E.: Professionalisierung. in: SCHULPRAXIS, 12/1992, S. 9
3.
 vgl.: Rd.-Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 08.03.2000

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